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Betreuungsrecht

  • Betreungsgeld bis zu 200 Euro monatlich für Personen mit hohem allgemeinen Aufsichts- und Betreuungsbedarf   

    Zum 1. Juli 2008 ist das Pflegeweiterentwicklungsgesetz in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz werden zahlreiche Vorschriften des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) geändert. Als wesentliche Verbesserung ist die Erhöhung des bisher geleisteten Betreuungsgeldes und die Ausweitung des berechtigten Personenkreises anzusehen.

    Nach der Neuregelung in § 45b SGB XI können Personen mit einem erheblichen allgemeinen Betreuungs- und Aufsichtsbedarf die Kosten für zusätzliche Betreuung geltend machen. Je nach Umfang des Betreuungsbedarfs wird ein Grundbetrag von 100 Euro monatlich oder ein erhöhter Betrag von 200 Euro monatlich geleistet         weiterlesen
  • Gesetz über die Wahrnehmung behördlicher Aufgaben bei der Betreuung Volljähriger (Betreuungsbehördengesetz - BtBG)  als PDF zum Herunterladen.

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