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Geistige Behinderung
Der (fragwürdige) Begriff „geistige Behinderung“ bezieht sich meist auf die verlangsamte Entwicklung eines Menschen von Kindheit an. Dies kann sich sowohl auf kognitive Fähigkeiten beziehen als auch auf die soziale oder emotionale Entwicklung, die Ursachen für eine Beeinträchtigung sind sehr unterschiedlich. Sie können vor, während oder nach der Geburt auftreten, angeboren sein oder durch Krankheiten oder Unfälle erworben.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) unterscheidet bei den Ursachen einer Beeinträchtigung zwischen einer Erkrankung, einer angeborenen Störung oder eines Unfalls mit einem dauerhaften gesundheitlichen Schaden als Folge. Daraus können funktionale Einschränkungen wie Aktivitäten und Teilhabemöglichkeiten in einem oder mehreren Lebensbereichen resultieren. Daneben gibt es für die Betroffenen Beeinträchtigungen, die auf das Umfeld bezogen sind. Darunter sind Faktoren zu verstehen, die von der Familie und / oder der Gesellschaft als unangepasst eingestuft und mit Konsequenzen belegt werden.
Eine Behinderung entsteht immer auch in Wechselwirkung mit dem Umfeld. Nicht jede Behinderung muss also zwangsläufig zu einer sozialen Beeinträchtigung führen. So unterschiedlich die Menschen sind, so verschieden können auch die Einschränkungen und der individuelle Unterstützungsbedarf sein. Diese Unterstützung darf nie als Privileg angesehen werden, sie ist laut Uno-Konvention der Rechte von Menschen mit Behinderung 2006 ein Menschenrecht.