Lebenswelt Wohnen
In unserem Kulturkreis hat das Wohnen neben der Arbeit und Freizeiteinrichtungen einen hohen Stellenwert. Wohnen ist als Grundbedürfnis eines jeden Menschen in unserer Gesellschaft zu sehen und soll Schutzraum, Privatbereich und Raum für persönliches Wachstum bieten.
Für Menschen mit Behinderung sind die gleichen Grundsätze zu beachten, die jedes andere Mitglied der Gesellschaft für sich beansprucht:
"Ein eigenes Bett kann nicht als Wohnung bezeichnet werden!"
- Wohnen bedeutet auch mehr, als ein Dach über dem Kopf oder eine Bleibe zu haben
- Wohnen ist ein entscheidendes menschliches Grundbedürfnis und Ausdruck persönlicher Lebensqualität
- Die Wohnung ist Lebensmittelpunkt und Ausgangsbasis für die private und alltägliche Lebensgestaltung
- Wohnen bedeutet, eigene vier Wände zu haben, die vor Einsicht und Zugriff anderer geschützt sind, Rückzug erlauben und im eigenen Stil unter Einbezug persönlicher Vorlieben eingerichtet und gestaltet sind.
Grundlagen für ambulante Wohnangebote
Der Gesetzgeber sieht mit Umsetzung des § 9 Sozialgesetzbuches XII (Vorrang ambulanter Hilfen) auch in Hessen den kontinuierlichen Ausbau ambulanter Wohnformen vor.
- Bis zum 31.12.2008 ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen als überörtlicher Sozialleistungsträger in Hessen für die Leistungsvereinbarungen mit den Trägern aller Wohnangebote verantwortlich.
- Im Zuge der Föderalismusreform gehen ab 01.01.2009 alle ambulanten Hilfen in die Verantwortlichkeit der Landkreise und kreisfreien Städte.
Um Betreutes Wohnen anbieten zu können, muss ein Träger als Leistungserbringer bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Er schließt mit dem Sozialleistungsträger eine Leistungs- und eine Vergütungsvereinbarung ab. Grundlage bildet die Rahmenvereinbarung mit ihren ergänzenden Zusatzvereinbarungen. Mit der Leistungsvereinbarung treffen der Leistungserbringer (Träger) und der Sozialleistungsträger (Landeswohlfahrtsverband bis 31.12.2008, danach die Städte und Gemeinden) Festlegungen zu den folgenden Kriterien:
Struktur des Angebotes
- Inhalt, Umfang und Qualität der Leistung
- Höhe der der Vergütung für die Fachleistungsstunde
- Prüfung von Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen
Neben diesen äußeren Rahmenbedingungen für das Betreute Wohnen in Hessen vereinbart entwickelt der Träger eine Konzeption, in denen er Aussagen trifft zu den folgenden Bereichen:
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Aufnahmekriterien |
z. B. Kooperationsbereitschaft, bewältigt den Weg zur Arbeit allein, Notfallverhalten: |
Ausschlusskriterien: |
z. B. akute Suchterkrankung, Selbst- , Fremdgefährdung |
Personenkreis |
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Personal |
Anteil Fachpersonal, Helfer, Qualifizierung |
Art des Angebotes |
z. B. der Träger vermietet Wohnungen, Betreuung nur in eigenem Wohnraum |
Ggf. Gesamtkonzeption |
Einbindung der Abteilung |
Methoden der Bedarfsermittlung |
Vertretung in Belegungskonferenz |
Form der inhaltlichen Angebote |
Wie gestaltet sich Wohnungssuche, Einrichtung, Anmietung, Kontenführung, usw. |
Ausstattung, Mittel |
Sachmittel, Verwaltung, Büroorganisation, Mieten … |
Ziele des Betreuten Wohnens
- Ursprünglich ist das Betreute Wohnen meist gewachsen aus stationären
Wohnangeboten und die ersten Wohnungen befanden sich häufig in deren
räumlicher Nähe
- Es ist ein Angebot für Menschen mit Behinderung, die (noch) nicht oder nicht
mehr auf die umfassenden Unterstützungsangebote einer stationären
Wohnform angewiesen sind
- Im Rahmen des Betreuten Wohnens haben die Leistungsnehmer so viel
Verantwortung wie möglich in den eigenen Händen, es werden ihnen von
ihren Alltagsverrichtungen so wenig wie nötig abgenommen
- Eine weitgehend selbständige und von fremder Hilfe unabhängige
Lebensgestaltung ist das Ziel
- Mit dem Betreuten Wohnen sollen stationären Hilfeformen möglichst
vermieden werden
- insbesondere für Menschen mit psychischer Erkrankung kann das Betreute
Wohnen der Übergang in ganz unabhängige Wohnformen sein
- Der Mensch mit Behinderung hat die Möglichkeit, sein Leben im eigenen
Wohnraum selbst zu gestalten verfügt über größtmögliche Privatsphäre
- dabei erhält er die notwendige Unterstützung, um ein weitgehend
selbständiges Leben führen zu können.
Bedarfsgerechte, sehr individuelle Formen der Betreuung können sein:
- eigene Wohnung mit Unterstützung von einem „Einzelfallhelfer“ oder einem
ambulanten Pflegedienst,
- wenige Stunden in der Woche oder auch mehr
- von regelmäßiger Erinnerung an die Pflichten (1 Stunde / Woche) bis zur
Rund um die Uhr-Betreuung ist alles denkbar
- Dieses Angebot gibt es in Einzel- und in Paarwohnungen
- Eine andere Form der Betreuung ist das Zusammenleben in einer
Wohngemeinschaft
- Auch hier gibt es Unterschiede in der Intensität der Betreuung
Der Weg ins Betreute Wohnen
1. Antrag des Interessenten und individuelle Bedarfserhebung mittels eines standardisierten Verfahrens durch Erstellung eines Integrierten Hilfeplans (IHP)
- bei einem freien Träger seiner Wahl
- beim Sozialleistungsträger
(hier finden Sie die Anlage zum integrierten Hilfeplan und den Anwenderleitfaden IHP sowie die "Persönliche Stellungsnahme zur Gewährung von Hilfen in einer betreuten Wohnform")
2. Beratung und Empfehlung zum Antrag in der Belegungskonferenz auf Grundlage des IHP
- die sich aus Trägervertretern (z. B. Lebenshilfe, Diakonie, Caritas usw.) Sozialleistungsträgervertretern (z. B. Krankenkasse, örtliches Amt für Soziale Angelegenheiten, Rentenversicherungsträger), Amtsarzt und bis Ende 2008 auch überörtlichem Träger zusammen setzt. Geplant ist bisher, dass der überörtliche Träger weiterhin beratend dem Gremium angehören soll.
3. Beschlussfassung und Bewilligung
- Durch den Sozialleistungsträger, also den Vertreter des LWV
- Der Bewilligungsbescheid beinhaltet unter anderem:
Die Anzahl der (in Jahresfrist zu erbringenden) Fachleistungsstunden
Den Bewilligungszeitraum von … bis
Hinweis auf Erstellung von Nachweisen der Leistungserbringung
Merke: dies ist die Regelung für Hessen, in anderen Bundesländern kann es Abweichungen geben (z. B. in Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen sind die Interessenten und ggf. ihre Vertrauensperson oder Vertreter/Vertreterin an der Belegungskonferenz beteiligt).
Voraussetzungen, die ein Interessent/eine Interessentin erfüllen sollte
- Er/sie erfüllt die formalen Voraussetzungen (Anspruch auf Ein-
gliederungshilfe, Zugehörigkeit zum Personenkreis)
- Er/Sie hat den Wunsch, in dieser Wohnform zu leben
- Er/Sie zeigt Kooperationsbereitschaft bei der Bedarfserhebung und für die
Mitarbeit bei der Erreichung der vereinbarten Ziele
Alle weiteren Voraussetzungen ergeben sich aus den Aufnahme- und Ausschlusskriterien in der Leistungsbeschreibung. Häufig genannte Voraussetzungen sind z. B. soziale Kompetenzen, Verkehrssicherheit und Notfallkompetenzen. Eine akute Suchterkrankung oder Eigen- und Fremdgefährdung gelten meist als Ausschlusskriterien.
Voraussetzungen, die das Personal erfüllen sollte
- Flexibilität hinsichtlich zeitlicher und organisatorischer Einteilung der Arbeit
- Fähigkeit, sich ggf. mehrmals täglich auf sehr unterschiedliche
Beratungssituationen in jeweils individuellem Kontext einzustellen
- Fähigkeit zur Selbstorganisation
- Bereitschaft zur weitgehend selbständigen, von den Kollegen und
Kolleginnen unabhängigen Arbeit
Üblicherweise in der Wohnung der Klienten
In enger Absprache der inhaltlichen Arbeit mit den Klienten
Zu von den Klienten gewünschten Zeiten
In festgesetztem (meist sehr knappem) zeitlichem Umfang
Diese Voraussetzungen fordern ein hohes Maß an Selbstorganisation und Fachlichkeit. Die fallverantwortlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen müssen Krisen- und Ausnahmesituationen ihrer Klienten einschätzen um im Bedarfsfall erforderliche Maßnahmen fach- und sachgerecht einleiten zu können.
Sozialhilferechtliche Voraussetzungen
- SGB IX § 55 Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
- Zugehörigkeit zum Personenkreis
lt. SGB XII § 53 Leistungsberechtigte und Aufgabe
Einsatz von Einkommen und Vermögen
- Rechtsgrundlage für die Ermittlung der Einkommensgrenzen bildet SGB XII (elftes Kapitel).
- Auch das Einkommen und Vermögen der Leistungsberechtigten, Ehegatten
oder Lebenspartnern wird eingesetzt
- Unterhaltspflichtige werden zur Zahlung herangezogen