Die Lebenshilfe Hessen stellt ihr neues Positionspapier
„Eine Schule für Alle „
vor.
Am 26. März 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Deutschland in Kraft getreten.
Die Konvention enthält eine Reihe von Vorgaben zur uneingeschränkten Teilhabe von Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft, so verpflichtet sie
für den Bereich der Schulen nach Artikel 24 die unterzeichnenden Vertragsstaaten zu einem integrativen (inklusiven) Bildungssystem. Im zweiten Absatz dieses Artikels lautet es:
… „bei Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass Menschen mit Behinderung nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderung nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden“.
Diese Aussage unterstützt den Wunsch vieler Eltern von Kindern mit Behinderung, die sich für ihre Kinder einen gemeinsamen Unterricht mit allen anderen Kindern wünschen.
Die Lebenshilfe Hessen unterstützt die Forderung vieler Eltern von Kindern mit Behinderung nach einer Schule für alle Kinder!
Als Selbsthilfeverband von Menschen mit geistiger Behinderung und ihrer Eltern fordern wir die Landesregierung und die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte als Schulträger auf, die notwendigen Rahmenbedingungen für eine gemeinsame Bildung aller Kinder und Jugendlichen zu schaffen.
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