Teilhabe und Selbstbestimmung

Bislang waren die Möglichkeiten der Einflussnahme bei der Wahl der Unterstützungsangebote, der Auswahl des Wohn- oder Arbeitsplatzes von Menschen mit Behinderung eingeschränkt. Die Begründung liegt in der fehlenden Angebotsstruktur. Die Einführung des Persönlichen Budgets als neue Leistungsform ermöglicht Leistungsempfängern, von den Rehabilitationsträgern anstelle von Dienst- oder Sachleistungen zur Teilhabe ein Budget zu wählen.

Das Budget dient der Deckung von Aufwendungen des persönlichen Hilfebedarfs. Damit können Menschen mit Behinderung den „Einkauf“ von Leistungen eigenverantwortlich, selbständig und selbstbestimmt regeln. Als Experten in eigener Sache entscheiden sie so selbst, welche Hilfen sie in Anspruch nehmen möchten und welche Person zu dem von ihnen gewünschten Zeitpunkt eine Leistung erbringen soll. Menschen mit geistiger Behinderung sind dabei auf Unterstützung angewiesen. Die Lebenshilfe hat diesen gerade erst in Gang gekommenen Prozess der Wahrnehmung der eigenen Belange für Menschen mit geistiger Behinderung politisch gefordert und bietet Beratung und Begleitung bei der Durchsetzung der Rechtsansprüche an.



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