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Kindergeld

 
 

Unterhaltsbeiträge für volljährige behinderte Kinder
Das Kindergeld wurde letztmals zum 1. Januar 2010 angepasst und folglich auch die entsprechenden Unterhaltsverpflichtungen der 'Eltern.
Es gelten somit für Leistungen der Eingliederungshilfe und/oder der Pflege 31,07 € monatlich, bei Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel SGB XII 23,90 €, zusammen somit 54,97 €. Weitere Informationen
 

 

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