Wichtiges Urteil für Träger von Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen OLG Saarbrücken, Urteil vom 29.01.2008, AZ.: 4 U 318/07-115
Leitsatz: Hat sich das Pflegepersonal davon überzeugt, dass ein halbseitig gelähmter Heimbewohner noch dazu in der Lage ist, sich im Außengelände ohne fremde Hilfe aktiv im Rollstuhl fortzubewegen, besteht keine Veranlassung für ein Verbot, das Heim mit dem Rollstuhl unbegleitet zu verlassen; auch ist die Heimleitung nicht gehalten, den Heimbewohner beim oder nach dem Verlassen des Gebäudes ständig zu beobachten. Text als PDF zum Herunterladen
Heimgesetz Heimgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. November 2001, zuletzt geändert durch Artikel 78 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 Text als PDF zum Herunterladen