Informationen zum Erbrecht für Personen mit behinderten Angehörigen
Die nachstehenden Informationen richten sich an Personen mit behinderten Angehörigen, insbesondere an Eltern von behinderten Kindern.
Für Personen mit behinderten Angehörigen gilt im Grundsatz hinsichtlich erbrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten nichts Anderes als für jeden zukünftigen Erblasser und Erben. Eine Sondersituation entsteht erst dann, wenn ein Erbberechtigter Leistungen im Rahmen der Sozialhilfe bezieht, wie z.B. Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege. Text als PDF zum Herunterladen