Auskunftsbegehren von Sozialhilfeträgern an Wohnheime der Behindertenhilfe im Bezug auf Kindergeldberechtigte
In jüngster Zeit haben wir Kenntnis davon erhalten, dass sich Sozialhilfeträger mit Auskunftsbegehren direkt an Wohnheime der Behindertenhilfe wenden, um Informationen über das Bestehen und den Umfang von Kontakten zwischen Heimbewohnern und deren Eltern zu erhalten. Dies geschieht vor dem Hintergrund einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes, der in seinem Urteil vom 17.02.2004, AZ.: VIII R 58/03, festgestellt hat, dass eine Abzweigung des Kindergeldes nach § 74 EStG zugunsten des Sozialhilfeträgers erfolgen kann, wenn der Kindergeldberechtigte, also in der Regel die Eltern, seiner Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist. Text als PDF zum Herunterladen