Kranke dürfen ihren Pfleger selbst wählen.
Lt. Urteil des hessischen Landessozialgerichtes dürfen Krankenkassen das Pflegegeld nicht verweigern, wenn sie mit der Arbeit des Pflegers unzufrieden sind
Wer sich seine Pflegehilfen selbst organisiert, ist bei der Wahl der Pflegeperson frei, wenn die Qualität der häuslichen Pflege sichergestellt ist. Das entschied in einem am 25. Juni 2007 veröffentlichten Urteil das Hessische Landessozialgerichts (Az.: L 8 P 10/05) Text als PDF zum Herunterladen
Pflegezeit zur Pflege naher Angehöriger
Mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz (der sog. Pflegeversicherungsreform) hat der Gesetzgeber gleichzeitig das Pflegezeitgesetz verabschiedet. Beide Gesetze treten am 01.07.2008 in Kraft. Damit soll Arbeitnehmern die Gelegenheit gegeben werden, bei einem plötzlich pflegebedürftig werdenden nahen Angehörigen zeitweilig die Pflege selbst zu übernehmen oder die Pflege zu organisieren. Als „nahe Angehörige“ gelten die Ehegatten und Lebenspartner, die Eltern und Großeltern, Kinder und Enkelkinder sowie die Geschwister. Text als PDF zum Herunterladen