Für die Ausbildung wird ein Schulgeld in Höhe von 95,00 € je Monat erhoben. Lehr- und Lernmittel werden im Rahmen der vom Land Hessen zugewiesenen Mittel zur Verfügung gestellt.
Für die Begleitung im Anerkennungsjahr erheben wir ein pauschales Schulgeld von 500,00 €.
Mit der Teilzeitausbildung ist eine Berufstätigkeit in Teilzeit vereinbar.
Zur Finanzierung des Lebensunterhaltes aus öffentlichen Mitteln während der ersten beiden Ausbildungsabschnitte kommen Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, nach dem Aufstiegsfortbildungs-förderungsgesetz oder als Umschulung nach Sozialgesetzbuch III durch die Agentur für Arbeit in Betracht.
Förderung durch die Agentur für Arbeit:
Für die Ausbildung wird die Anerkennung als Bildungsmaßnahme (nach AZWV) beantragt.