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Fachschule für Sozialpädagogik

Finanzierung

Für die Ausbildung wird ein Schulgeld in Höhe von 95,00 € je Monat erhoben. Lehr- und Lernmittel  werden im Rahmen der vom Land Hessen zugewiesenen Mittel zur Verfügung gestellt.
Für die Begleitung im Anerkennungsjahr erheben wir ein pauschales Schulgeld von 500,00 €.

Mit der Teilzeitausbildung ist eine Berufstätigkeit in Teilzeit vereinbar.

Zur Finanzierung des Lebensunterhaltes aus öffentlichen Mitteln während der ersten beiden Ausbildungsabschnitte kommen Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, nach dem Aufstiegsfortbildungs-förderungsgesetz oder als Umschulung nach Sozialgesetzbuch III durch die Agentur für Arbeit in Betracht.



Förderung durch die Agentur für Arbeit:
Für die Ausbildung wird die Anerkennung als Bildungsmaßnahme (nach AZWV) beantragt.
 

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