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Fachschule für Sozialpädagogik


Zugangsvoraussetzungen

Die schulischen Aufnahmevoraussetzungen:
Voraussetzung ist der mittlere Bildungsabschluss oder ein vergleichbarer Schulabschluss.

Die beruflichen Aufnahmevoraussetzungen:
Zusätzlich ist eine fachschulische Ausbildung als Sozialassistentin / Sozialassistent oder durch den Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer nachzuweisen. Hierzu zählen z. B. Berufe mit sozialem, sozialpädagogischem, pflegerischem oder rehabilitativem Schwerpunkt.

Feststellungsprüfung
Interessenten, die über keine einschlägige Berufsausbildung verfügen, können nach einer Feststellungsprüfung aufgenommen werden.
Bestandteil der Feststellungsprüfung ist ein Gespräch über die sozialpädagogischen Erfahrungen.


Beispiele verschiedener Zugangswege...


Voraussetzungen für die Zulassung zur Feststellungsprüfung sind:
Eine Berufstätigkeit von drei Jahren und sozialpädagogische Erfahrungen.
 
Darauf können zahlreiche Tätigkeiten angerechnet werden:
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung,
  • erzieherische und pflegerische Tätigkeiten in der Familie bis zwei Jahren,
  • studienqualifizierter Abschluss in der Sekundarstufe II bis zur Dauer von zwei Jahren,
  • förderliche Studienleistungen an Fachhochschulen und Hochschulen,
  • Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres,
  • Auslandsaufenthalt als Au-Pair bis zur Dauer von 12 Monaten,
  • einschlägige Berufstätigkeit,
  • Grundwehrdienst und Zivildienst.
Weil wir davon überzeugt sind, dass sozialpädagogische Arbeit Menschen braucht, die über Lebenserfahrung verfügen, begrüßen wir die Bewerbung älterer Interessentinnen/Interessenten ausdrücklich.


 

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