Beispiele verschiedener Zugangswege
Beispiel 1:
Zugangsmöglichkeiten für Interessenten, die das Gymnasium mit einem studienqualifizierenden Abschluss nach der 12. Klasse verlassen haben:
Sie haben nach der 12. Klasse den praktischen Teil der Fachhochschule abgeleistet und pädagogische Erfahrungen, z. B.:
- im Rahmen eines Zivildienstes
- eines freiwilligen sozialen Jahres
- als Au-Pair gearbeitet
- ein einjähriges Praktikum im erzieherischen oder pflegerischen Bereich ausgeübt
- als Helferin oder Helfer in Festanstellung im erzieherischen oder pflegerischen Bereich gearbeitet,
dann können Sie sich bei uns zu einer Feststellungsprüfung anmelden und anschließend in unserer Fachschule für Sozialpädagogik aufgenommen werden.
Beispiel 2:
Zugangsmöglichkeiten für Interessenten, mit einer zweijährigen, aber nicht einschlägigen Berufsausbildung:
Sie haben nach dem mittleren Schulabschluss eine zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen, die jedoch nicht zu den einschlägigen Ausbildungen im Sinne der Prüfungsordnung gehört, zusätzlich haben Sie eine mindestens einjährige Erfahrung z. B.:
- in der Erziehung und Pflege in der eigenen Familie,
- in einem Auslandsaufenthalt als Au-Pair
- mit der Ableistung des Grundwehrdienstes
- des Zivildienstes
- die Absolvierung eines einjährigen Praktikums in einer sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Einrichtung gesammelt,
dann können Sie sich ebenfalls bei uns zu einer Feststellungsprüfung anmelden und anschließend in unserer Fachschule für Sozialpädagogik aufgenommen werden.
Beispiel 3:
Interessenten mit dem mittleren Bildungsabschluss, aber ohne abgeschlossene Berufsausbildung:
Sie haben den mittleren Bildungsabschluss, aber keine abgeschlossene Berufsausbildung, sind jedoch seit mindestens drei Jahren berufstätig und verfügen über sozialpädagogische Erfahrungen (siehe Beispiel 1 und Beispiel 2), dann können Sie sich ebenfalls zu einer Feststellungsprüfung anmelden und ggf. in unserer Fachschule aufgenommen werden.