Aktuelles
Wichtige Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum „Behinderten-testament“
BGH, Beschluss vom 26.10.2011 – Az: IV ZB 33/10
Die testamentarische Einsetzung eines Heimträgers zum Nacherben eines Heimbewohners verstößt nicht gegen das Leistungsannahmeverbot nach § 14 Heimgesetz und der gleichartigen Landesgesetze. Voraussetzung ist jedoch, dass der Heimträger vor dem Eintritt des Erbfalls keine Kenntnis von seiner Nacherbeneinsetzung hatte.
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Lebenshilfe Hessen fordert die Entwicklung von inklusiven Schulen
Mitgliederversammlung
des Landesverbandes
am 19.11.2011
Beispiel für inklusiven Unterricht:
Frau Helmer-Leemhuis und Herr
Schüller von der Sophie-Scholl-
Schule in Gießen während der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung des Landesverbandes der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung in Hessen am 19.11.2011 in Marburg fordert die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den hessischen Schulen.
Mit einem einstimmigen Votum beschließt die Mitgliederversammlung das Positionspapier "Eine Schule für alle". In diesem Papier weist die Lebenshilfe darauf hin, dass mit dem neuen Hessischen Schulgesetz die Teilhaberechte von Kindern mit Behinderung durch einen Besuch der allgemeinbildenden (Regel-)Schulen nicht umgesetzt werden. Viele Eltern von Kindern mit Behinderung wünschen sich für ihre Kinder einen Unterricht an den Schulen vor Ort.
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Lebenshilfe in der Gemeinde!
Für alle Lebenshilfen vor Ort haben die Landesverbände gemeinsam eine Empfehlung zur Sozialraumorientierung verfasst. Die Broschüre ist beim Landesverband erhältlich oder kann hier heruntergeladen werden.
Zum Download (pdf - 684.7 KB)
Das neue Fortbildungsprogramm 2012 des Fortbildungsverbundes der Lebenshilfe Hessen/Lebenshilfe NRW liegt vor.
Sie finden in dem Programm bewährte wie neue Angebote für Fach- und Führungskräfte. Wir werden kontinuierlich im laufenden Jahr noch zusätzliche Angebote entwickeln, über die wir Sie hier auf unserer Homepage und in einzelnen Flyern informieren werden.
Wir freuen uns, wenn Sie sich bei Fragen und Anregungen mit uns in Verbindung setzen.
Zum Download (pdf - 1.9 MB)
Arbeitskreis Sozialpolitik der SPD-Landtagsfraktion diskutiert mit dem Lebenshilfe Landesverband in Marburg
Der Arbeitskreis Sozialpolitik der SPD-Landtagsfraktion besuchte am
1. September 2011 den Landesverband der Lebenshilfe in Marburg, um aktuelle Themen zu diskutieren.
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Für unsere
Fort- und Weiterbildung suchen wir zum nächstmöglichen Termin
eine/n freie/n Bildungsreferenten/in als Honorarmitarbeiter/in
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Erklärung der Lebenshilfe Hessen zum Gesetzentwurf des Kultusministeriums zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes
Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung wird von Menschen mit Behinderung, von Eltern und Elternverbänden, von Schülern, von Fachverbänden aus der Behindertenhilfe, vielen Verbänden aus dem Schulbereich und von Vertretern der Erziehungs- und Bildungswissenschaften kritisiert.
- Der Entwurf erfüllt aus unserer Sicht in keiner Weise die Anforderungen des Art. 24 der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung auf uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung am allgemeinen Bildungssystem in Hessen.
Zitat UN-Konvention:
Art.24 Abs.1 Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung.., Abs. 2 ) Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass a) Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden.
Die „Exklusionsquote“ von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf beträgt in Hessen 89,2 % (2006/7). Hessen zählt damit zu den Schlusslichtern in Deutschland.
Der Gesetzentwurf zeigt uns keine Wege auf um diese Ausschlussquote nennenswert zu verringern.
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Nachfolgend vom Deutschen Institut für Menschenrechte die Stellungnahme der Monitoring-Stelle (31. März 2011):
Eckpunkte zur Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems (Primarstufe und Sekundarstufen I und II)
Empfehlungen an die Länder, die Kultusministerkonferenz (KMK) und den Bund
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