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Texte und Materialien, die für die Beratung von Interessierten genutzt werden können:
Anhang
Folgende Veranstaltung bieten wir zu diesem Thema an:
Das persönliche Budget für Menschen mit geistiger Behinderung
Allgemeine Informationen zum persönlichen Budget
Seit dem 01.01.2008 sind auf Antrag Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen als Persönliches Budget zu gewähren. Nach dem Abschluss einer mehrjährigen Versuchsphase in ausgewählten Modellregionen hat mit Beginn dieses Jahres jeder Berechtigte bundesweit einen Rechtsanspruch, so genannte „Leistungen zur Teilhabe“ in der Form eines trägerübergreifenden persönlichen Budgets zu erhalten (§ 17 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch [SGB IX]).
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