Wie in anderen Betrieben auch haben Beschäftigte in einer Werkstatt für behinderte Menschen die Möglichkeit, ihre Belange in einer eigenen Interessenvertretung durchzusetzen. Es gibt in allen Werkstätten heute Werkstatträte und seit dem Jahr 2001 ist die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung für die Werkstätten verpflichtend. Die Verordnung regelt die Mitwirkungsmöglichkeiten der gewählten Beschäftigten. Die Lebenshilfe Hessen hat die landesweite Vernetzung der Werkstatträte unterstützt und sieht in ihrer Begleitung wichtige Aufgaben. Dies erfolgt durch die unterstützende Teilnahme an den regelmäßig statt findenden Sitzungen der hessischen Werkstatträte, der (Mit-)Organisation von Mitgliederversammlungen und durch das Angebot und die Durchführung regelmäßiger Bildungsveranstaltungen für Werkstatträte.
Folgende Veranstaltung bieten wir zu diesem Thema an: