Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger/in
Der Landesverband der Lebenshilfe Hessen bietet zum Schuljahresbeginn 2012/2013 die Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Heilerziehungs- pflegerin an.
Das Ziel dieser sozialpädagogisch/en/sozialpflegerischen Ausbildung besteht in der Aneignung von fachspezifischen und berufsbezogenem Grundlagenwissen verbunden mit der Vermittlung praktischer Fertigkeiten und der Auseinandersetzung mit dem humanistischen Menschenbild.
Ausbildungsstruktur
Nach der im Dezember 2008 in Kraft getretenen Ausbildungsverordnung sind zwei Modelle der insgesamt dreijährigen Ausbildung möglich.
Das vom Landesverband der Lebenshilfe Hessen gewählte Modell sieht vor, das erste Ausbildungsjahr als Vollzeitschuljahr mit zwei kurzen Praktika durchzuführen. Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr wird die fachpraktische Ausbildung in Einrichtungen der Behindertenhilfe absolviert und durch zwei Unterrichtstage pro Woche theoretisch begleitet.
Die fachpraktische Ausbildungsstelle sollte bereits bei Beginn der Ausbildung feststehen. Einrichtungen können bei der Fachschule erfragt werden.
Der fachtheoretische Unterricht umfasst sowohl berufsbezogene als auch berufsübergreifende Lernbereiche.
Zu den berufsbezogenen Lernbereichen gehören:
• Sozialwissenschaftliche Grundlagen
• Pflegerische, ernährungswissenschaftliche und medizinische Grundlagen
• Konzepte und Methoden sozialpflegerischen und
hauswirtschaftlichen Handelns
• Konzepte, Methoden und Medien sozialpädagogischen Handelns
• Organisation, Informationstechnik und Verwaltung
• Berufs- und Sozialrecht / Berufskunde
• Ein Wahlfach
Zu den berufsübergreifenden Lernbereichen gehören:
• Deutsch
• Politik und Wirtschaft
• Religion/Ethik
• Englisch
• Mathematik wird als Zusatzangebote zum Erwerb der Fachhochschulreife
unterrichtet.
Im fachpraktischen Teil der Ausbildung haben die Studierenden die Möglichkeit, theoretische Erkenntnisse in die Praxis umzusetzen, eigene Erfahrungen zu reflektieren und somit ihre Handlungskompetenz auszubauen. Dies geschieht im Spannungsfeld zwischen Begleitung und Förderung durch die Fachkräfte und dem Recht auf Selbstbestimmung und Eigenverantwort-lichkeit der Menschen mit Behinderung.
Vor dem Hintergrund eines ganzheitlichen Ausbildungsverständnisses liegt die besondere Bedeutung in der sinnvollen und effizienten Verzahnung von fachtheoretischen mit fachpraktischen Inhalten.
Tätigkeitsfelder nach der Ausbildung
• Wohneinrichtungen
• Heilpädagogische Heime
• Fachdienste für offene Hilfen
• Tagesstätten
• Werkstätten für Menschen mit Behinderung
• Kindertageseinrichtungen
• Berufsbildungswerke
• Förderschulen
• Offene Hilfen
Ausbildungsfinanzierung
Es besteht die Möglichkeit im 1. Ausbildungsjahr BAföG zu beantragen.
Das Schulgeld für diesen Zeitraum beträgt für die Studierenden mtl. 75,00 €.
Das Schulgeld für das 2. und 3. Jahr beträgt mtl. 175,00 €, das in der Regel vom fachpraktischen Ausbildungsträger übernommen wird.
Darüber hinaus gelten die vertraglichen Regelungen mit dem fachpraktischen Ausbildungsträger.
Förderung durch die Agentur für Arbeit
Die Ausbildung des Landesverbandes ist von der Agentur für Arbeit als Umschulungsmaßnahme anerkannt.
Zugangsvoraussetzungen:
Die schulische und die berufliche Vorbildung ist nachzuweisen durch:
1. Zeugnis des Mittleren Abschlusses oder ein gleichwertig anerkanntes
Zeugnis.
2. Nachweis beruflicher Erfahrung durch:
a) Berufsabschluss als staatlich anerkannte/r Sozialassistent/in oder
b) Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung von mindestens
zweijähriger Dauer, wobei als einschlägige Ausbildungsberufe
hauswirtschaftliche, pflegerische, sozialpädagogische und pädagogische
sowie rehabilitative Berufe gelten
oder
c) Eine berufliche Tätigkeit von mindestens drei Jahren Dauer, die durch die
erfolgreiche Teilnahme an einer Feststellungsprüfung als gleichwertig
anerkannt wurde.
Die Führung eines Familienhaushaltes mit einem Kind oder einer pflege-bedürftigen Person kann bis zu 24 Monaten angerechnet werden.
Wir freuen uns über Anfragen, auch von älteren Bewerben, da die Lebenserfahrung für die Heilerziehungspflege einen besonderen Wert darstellt.
Hierauf sind bis zu 2 Jahren anzurechnen:
• abgeschlossene Berufsausbildung
• Förderliche Studienleistungen an Fachhochschulen und Hochschulen
• Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres
• Grundwehrdienst oder der Zivildienst
• Auslandsaufenthalt als Au-pair
• Einschlägige, abgeschlossene Helferausbildung
• studienqualifizierender Abschluss in der Sekundarstufe II
3. Der Nachweis über die gesundheitliche Eignung für diesen Beruf