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In Hessen haben Kinder mit einer Behinderung oder einer drohenden Behinderung einen Anspruch auf eine wohnortnahe Betreuung, Erziehung und Bildung in einer Kindertageseinrichtung:
„Die gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung geht von dem Anspruch eines jeden Kindes auf Erziehung, Bildung und Betreuung aus. Sie will Kinder in ihrer Entwicklung unterstützen und sie fördern, eigenverantwortliche und gemeinschaftsfähige Persönlichkeiten zu werden. Im Mittelpunkt des pädagogischen Konzeptes, auf der Grundlage des „situationsorientierten Ansatzes“ stehen die Merkmale des lebensnahen Lernens in der Arbeit mit Kindern und Eltern sowie Teilhabe am Leben im Gemeinwesen. …
Hierzu soll die Betreuung der Kinder mit Behinderung wohnortnah erfolgen.“
Dieser konzeptionelle Anspruch wird in der „Rahmenvereinbarung Integrationsplatz“ vom 01.08.1999 formuliert.
Durch die Einführung dieser Rahmenvereinbarung hat sich in Hessen die Gestaltung der gemeinsamen Erziehung und Bildung von Kindern mit und ohne Behinderung quantitativ in allen Regionen weiterentwickelt. So gibt es in Hessen mehr als 1600 Kindertageseinrichtungen, in denen Integrationsmaßnahmen für Kinder mit Behinderung und Kinder mit drohender Behinderung durchgeführt werden.
In der qualitativen Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die einzelnen integrativen Maßnahmen bestehen jedoch regional sehr große Unterschiede.
Die Lebenshilfe Hessen begrüßt den Fortschritt, der durch die konsequente Umsetzung der Integration von Kindern mit Behinderung in den wohnortnahen Kindertagesstätten entstanden ist. Entspricht diese Praxis doch den Leitzielen der Lebenshilfe in Bezug auf die gesellschaftliche/nachbarschaftliche Teilhabe und Inklusion von Kindern mit Behinderung.
Besorgniserregend ist jedoch, dass unter den Vorgaben knapper Finanzmittel der Kommunen die notwendigen Rahmenbedingungen für einzelne Integrationsmaßnahmen nicht sicher gestellt sind.
Aus unserer Sicht gibt es nach wie vor einige strukturelle Schwierigkeiten in der Umsetzung der Rahmenvereinbarung „Integrationsplatz“. Die Lebenshilfe setzt sich für eine Weiterentwicklung der „Rahmenvereinbarung Integrationsplatz“ ein!