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Der Alltag des erwachsenen Menschen wird in unserer Gesellschaft wesentlich durch das Arbeitsleben ausgefüllt. Auch dem geistig behinderten Menschen gibt die Arbeit Möglichkeit zur Selbstbestätigung, Selbständigkeit, sozialen Anerkennung und zum Leben in der Gemeinschaft. Erfahrungen im Arbeitsleben können die Persönlichkeits- und Sozialentwicklung positiv beeinflussen. Geistig behinderten Menschen muss daher der Anspruch auf dauerhafte Eingliederung in die Arbeitswelt gesichert werden." (aus dem Grundsatzprogramm der Lebenshilfe 1990, Seite 45).
Die große Mehrzahl der erwachsenen Menschen mit geistiger Behinderung geht in Hessen mit dem Ziel einer beruflichen Bildung und anschließenden beruflichen Tätigkeit in eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Neben der Werkstatt gibt es aber auch verschiedene Ansätze der Integration von Menschen mit geistiger Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (z.B. ausgelagerte Plätze einer Werkstatt, Integrationsbetriebe, Unterstützung durch eine Arbeitsassistenz etc.).
62 Werkstätten der Lebenshilfe (bzw. Werkstätten an denen die Lebenshilfe vor Ort als Träger beteiligt ist) mit angeschlossenen Förder- und Betreuungsgruppen bieten Menschen mit Behinderung vielfältige Arbeitsmöglichkeiten. Die meisten Lebenshilfe-Werkstätten arbeiten intensiv mit Konzepten zur Qualitätssicherung, die sich auf die Begleitung behinderter Menschen aber auch auf den Produktionsprozess beziehen. Fast alle Werkstätten sind zertifiziert und arbeiten als Partner der Industrie.
In den Lebenshilfe-Werkstätten wirken Menschen mit Behinderung über Werkstatträte in den sie betreffenden Angelegenheiten mit.
Die Lebenshilfe setzt sich ein für die Verbesserung der Rahmenbedingungen und der Entlohnungssituation behinderter Menschen in den Werkstätten.
Ein weiteres Aufgabengebiet für die Werkstätten ist die Gestaltung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.