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Die UN-Behindertenrechtskonvention

Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im März 2009 ist diese zum übergeordneten deutschen Recht geworden und Bund und Länder sind damit dazu verpflichtet, sie zu berücksichtigen und umzusetzen.
In die Konvention sind wichtige Lebenserfahrungen von Menschen mit Behinderungen und wesentliche Positionen der Behindertenverbände aus vielen Ländern eingegangen und es gelang erstmalig, diese als grundlegende Menschen- und Bürgerrechte zu definieren.
Die in der UN-Konvention formulierten Grundrechte und Vorstellungen werden die weitere Entwicklung unserer Gesellschaft sowie unseres Rechts- und Sozialsystems mitbestimmen. Schon jetzt wird in aktuellen sozialpolitischen und auch juristischen Auseinandersetzungen auf die Behindertenrechtskonvention Bezug genommen, was sich in Zukunft noch verstärken wird. Zumal um viele wichtige Punkte gestritten wird und werden muss und die weitere Verwirklichung und Umsetzung der Rechtsnormen ein langfristiger Prozess sein wird, der mit der Ratifizierung erst begonnen ist.
Beispielsweise setzte die Bundesregierung bei der Arbeitsübersetzung des englischen und französischen Textes gegen die Grundvorstellung der Behindertenrechtskonvention selbst und gegen das vehemente Votum der Behindertenverbände, die Begriffe Integration und Zugänglichkeit durch, wo es um Barrierefreiheit und Inklusion geht.
 
Sie finden unten als Informationsmaterial verschiedene Versionen der UN-Behindertenrechtskonvention. Rechtliche Verbindlichkeit haben nur die offiziellen Ausgaben in den Amtssprachen der Vereinten Nationen (englisch, französisch, spanisch, arabisch, chinesisch, russisch), also nicht die deutsche Übersetzung!
 
Als deutsche Übersetzung eignet sich folgende, in der wesentliche Verbesserungen vorgenommen und zudem strittige Passagen kenntlich gemacht sind: 
 
" Schattenübersetzung " des Netzwerks Artikel 3 e.V. 

 
Dreisprachige Version (englisch, französisch, deutsch)

 
Viele Informationen finden Sie auf den Internetseiten: Deutsches Institut für Menschenrechte (DIM) .
An diesem Institut ist auch die Monitoring-Stelle angesiedelt, die die Umsetzung der UN -Behindertenrechtskonvention in Deutschland begleitet und kontrolliert. Hier werden regelmäßig Berichte und Stellungnahmen und ein Newsletter veröffentlicht

http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/menschenrechtsinstrumente/vereinte-nationen/menschenrechtsabkommen/behindertenrechtskonvention-crpd.html#c1903   

Das DIM hat eine eigene Internetseite zur Behindertenrechtskonvention in Leichter Sprache angelegt.
http://www.ich-kenne-meine-rechte.de/
 


Eine 5-seitige Kurzfassung der Konvention als Broschüre in Leichter Sprache.
 
Eine ausführliche Broschüre in Leichter Sprache finden Sie hier (pdf - 6.7 MB).
Sie wird herausgegeben vom Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen und wurde von der Lebenshilfe Bremen angefertigt.


Versionen in Gebärdensprache und als Sprachausgabe gibt es auf den Webseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Gebärdensprachfilme (DGS) zur UN-Behindertenrechtskonvention und Sprachausgabe.

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