Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im März 2009 ist diese nunmehr deutsches Recht geworden und Bund und Länder sind damit dazu verpflichtet, sie in Zukunft zu berücksichtigen und umzusetzen.
In diese Konvention sind wichtige Lebenserfahrungen von Menschen mit Behinderungen und wesentliche Positionen der Behindertenverbände aus vielen Ländern eingegangen und es gelang erstmalig, diese als grundlegende Menschen- und Bürgerrechte zu definieren.
Die in der UN-Konvention formulierten Grundrechte und Vorstellungen werden die weitere Entwicklung unserer Gesellschaft sowie unseres Rechts- und Sozialsystems mitbestimmen. Schon jetzt wird in aktuellen sozialpolitischen und auch juristischen Auseinandersetzungen auf die Behindertenrechtskonvention Bezug genommen, was sich in Zukunft noch verstärken wird. Zumal um viele wichtige Punkte gestritten wird und werden muß und die weitere Verwirklichung und Umsetzung der Rechtsnormen ein langfristiger Prozess sein wird, der mit der Ratifizierung nun begonnen ist.
Beispielsweise setzte die Bundesregierung bei der Arbeitsübersetzung des englischen und französischen Textes gegen die Grundvorstellung der Behindertenrechtskonvention selbst und gegen das vehemente Votum der Behindertenverbände, die Begriffe Integration und Zugänglichkeit durch, wo es um Barrierefreiheit und Inklusion geht.
Sie finden unten als Informationsmaterial verschiedene Versionen der UN-Behindertenrechtskonvention. Rechtliche Verbindlichkeit haben nur die offiziellen Ausgaben in den Amtssprachen der Vereinten Nationen (englisch, französich, spanisch, arabisch, chinesisch, russisch), also nicht die deutsche Übersetzung!
Als deutsche Übersetzung eignet sich folgende, in der wesentliche Verbesserungen vorgenommen und zudem strittige Passagen kenntlich gemacht sind:
Dreisprachige Version (englisch, französisch, deutsch):
Den Text der
UN-Behindertenrechtskonvention in der kritisierten deutschen Übersetzung gibt es in Gebärdensprache und als Sprachausgabe auf den Webseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten: Deutsches Institut für Menschenrechte. An diesem auch ist die Monitoring-Stelle angesiedelt, die die Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland begleitet.
Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen gibt die kritisierte deutschen Übersetzung als Broschüre in einer Voll-Version und in einer Version in leichter Sprache heraus. Diese und noch weitere Broschüren können auch als Druck bestellt werden
auf der Internetseite der Behindertenbeauftragten. Als download:
Eine Version in leichter Sprache: