Leitbild

des Landesverbandes Hessen der LEBENSHILFE für Menschen mit Behinderung

1. Selbstverständnis

 

Die LEBENSHILFE Hessen vertritt als Selbsthilfeorganisation die Interessen von Menschen mit geistiger Behinderung und ihrer Angehörigen, indem sie sich für deren gesellschaftliche Anerkennung einsetzt. Sie bietet allen daran interessierten Menschen die Möglichkeit zur Mitarbeit sowohl in überschaubaren befristeten Projekten und Initiativen, als auch in längerfristigen ehrenamtlichen Engagements an.

Es ist eine vordringliche Aufgabe der LEBENSHILFE, erwachsenen Menschen mit geistiger Behinderung mehr Mitwirkung und Mitgestaltung innerhalb unseres Verbandes als auch in den Einrichtungen und bei Maßnahmen zu ermöglichen. In ihrer Organisation fördert die LEBENSHILFE das respektvolle Zusammenwirken von Menschen mit Behinderung, mitwirkenden Eltern und Angehörigen sowie hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Zur Unterstützung der Arbeit und Erreichung seiner Ziele benötigt der Landesverband Hessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Einsatzbereitschaft, Einfühlungsvermögen und hoher Professionalität.

Als Dienstleistungsunternehmen unterstützt die LEBENSHILFE die Arbeit der Orts-, Gebiets- und Kreisvereinigungen in Hessen.

Als Lobby-Verband bezieht die LEBENSHILFE Stellung gegenüber gesellschaftlichen und sozialpolitischen Entwicklungen und Initiativen; sie will den Interessen von Menschen mit geistiger Behinderung in Gesellschaft und Politik mehr Geltung verschaffen.

Als Träger-Verband errichtet und betreibt die LEBENSHILFE Dienste und Einrichtungen wie z. B. eine Beratungsstelle, ein Referat Fort- und Weiterbildung und eine Fachschule für Heilerziehungspflege.

Als Fach-Verband nimmt die LEBENSHILFE aktiv an der fachkompetenten Ausgestaltung der Unterstützungs- und Hilfesysteme für Menschen mit geistiger Behinderung in Hessen teil.

 

2. Menschenbild

 

Die Arbeit der LEBENSHILFE Hessen orientiert sich an einem Menschenbild, das

  • jedem Menschen uneingeschränkt die gleichen allgemeinen Menschen- und Persönlichkeitsrechte zusichert: „Alle Menschen haben gleiche Rechte!"
  • jeden Menschen in seinen Bedürfnissen und Beziehungen, seiner subjektiven Befindlichkeit und persönlichen Entwicklung entsprechend seinen Entwicklungsmöglichkeiten respektiert: „Jeder Mensch ist auch anders!“
  • jeden Menschen für befähigt hält, seine Persönlichkeit zu entfalten und seine Lebensräume nach eigenen Möglichkeiten selbst zu gestalten:  „Jeder Mensch ist lernfähig!“
  • jeden Menschen seiner Persönlichkeitsstruktur nach als sozial ansieht:  "Jeder Mensch braucht den anderen Menschen!“

In der Erfüllung der Aufgaben, der Gestaltung der Arbeit und Erreichen der Ziele in der LEBENSHILFE orientieren sich alle Beteiligten:

  • an dem Recht der Menschen mit Behinderung auf Selbstbestimmung, unabhängig von der Art und Schwere ihrer Behinderung,
  • an dem Ziel, Menschen mit Behinderung im Lebensalltag und bei der
    Ausgestaltung ihrer Hilfe- und Unterstützungssysteme mehr Selbstbestimmung zu ermöglichen, um ihnen die Vertretung der eigenen Interessen innerhalb der Einrichtungen und Gliederungen des Verbandes zu erleichtern.

Die damit verbundenen Maßnahmen dienen der gesellschaftlichen Eingliederung von Menschen mit geistiger Behinderung im Sinne des Aufeinanderzugehens. Integration gilt dann als gelungen, wenn eigenständiges Verhalten der Menschen mit geistiger Behinderung von der Gesellschaft angenommen wird – auch dann, wenn es individuell abweicht oder herausfordernd ist.

 

3. Ziele der LEBENSHILFE

 

Für Menschen mit geistiger Behinderung gelten die gleichen Menschenrechte wie für Menschen ohne Behinderung: Sie stehen unter dem Schutz des Grundgesetzes. Die LEBENSHILFE Hessen setzt sich dafür ein, dass allen Menschen mit geistiger Behinderung entsprechend unserer Gesellschaftsordnung ihr Anspruch auf

  • Achtung ihrer Menschenwürde (Artikel 1 Grundgesetz)
  • Persönlichkeitsschutz (Artikel 2 Grundgesetz)
  • Gleichheitsschutz (Artikel 3 Grundgesetz)
  • und alle anderen Grundrechte und Rechte gewährt werden.

Ziel der LEBENSHILFE ist die Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen in Hessen, die eine Hilfe für Menschen mit geistiger Behinderung darstellen und eine lebenslange und verlässliche Begleitung absichern helfen. Sie setzt sich dafür ein, dass jeder Mensch mit geistiger Behinderung so selbstständig wie möglich leben kann und ihm soviel Hilfe zuteil wird, wie er für sich braucht.

Die jeweiligen Hilfen können von der Art, dem Umfang und den Inhalten her sehr unterschiedlich aussehen und umfassen alle lebenszeitlichen Bereiche wie:

Frühe Hilfen in Frühförderstellen und Kindertageseinrichtungen im vorschulischen Alter.

Schulische Förderung in Regel- und Sonderschuleinrichtungen mit betreuerischer und pflegerischer Hilfegestaltung im Kindes- und Jugendalter.

Arbeitsförderung und berufliche Bildung im jungen Erwachsenenalter.

Arbeit, Beschäftigung und Begleitung in Werkstätten für Menschen mit Behinderung, in anderen Reha-Einrichtungen und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt im Erwachsenenalter.

Betreuung, Assistenz und Begleitung in den Lebensbereichen Wohnen und Freizeit in allen Lebensphasen, die eine Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen.

Ambulante und Offene Hilfedienste zur Entlastung und Unterstützung von Menschen mit geistiger Behinderung und deren Familien.

Ganzheitliche Hilfen im Alter in der Betreuung, Pflege und dem Erhalt lebenspraktischer Fähigkeiten in menschenwürdiger Umgebung.

Beratung und Unterstützung in persönlichen, familiären und rechtlichen Dingen unter Einbeziehung weltanschaulischer und religiöser Ausrichtung.

Die LEBENSHILFE will Menschen mit geistiger Behinderung und ihren Angehörigen fortwährend und umfassend Lebensqualität sichern helfen. Menschen mit einer schweren geistigen Behinderung stehen unter dem besonderen Schutz der LEBENSHILFE.

 

4. Aufgaben

 

Der Landesverband Hessen der LEBENSHILFE hat laut Satzung folgende Aufgaben:

  • Beratung und Unterstützung der Mitglieder
  • Aus- und Fortbildung für ehrenamtlich und hauptamtlich tätige Personen
    sowie für Menschen mit geistiger Behinderung,
  • Interessenvertretung der Menschen mit geistiger Behinderung und
    deren Familien.

Zur Bewältigung dieser Aufgaben unterhält die LEBENSHILFE eine Geschäfts- und Beratungsstelle, eine Fachschule für Heilerziehungspflege und ein Referat Fort- und Weiterbildung.

Die aktuelle gesellschaftliche Entwicklung zeigt eine zurückgehende Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger zu einem längerfristigen ehrenamtlichen Engagement. Deshalb wird die LEBENSHILFE Hessen ihre Beratungs- und Unterstützungsaufgaben stärker darauf ausrichten, Mitglieder der Lebenshilfe zu motivieren, sich in den Verbandsgliederungen ehrenamtlich zu engagieren.

Zur Förderung, Betreuung und Begleitung von Menschen mit verschiedenen Behinderungen und unterschiedlichen Alters benötigen wir Personen mit einer guten fachlichen Ausbildung und einem professionellen Selbstverständnis. Durch moderne Aus- und Weiterbildungskonzepte trägt die Lebenshilfe Hessen dazu bei, dass den Menschen mit geistiger Behinderung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Seite stehen, die ihnen persönliche Entwicklung, eine Mitwirkung und selbstbestimmte Lebensgestaltung ermöglichen.

Die LEBENSHILFE sieht sich in der Verpflichtung, die Weiterbildung von Menschen mit geistiger Behinderung voranzubringen. Viele erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung können durch Vermittlung von zusätzlichem Wissen und Erweiterung des eigenen Könnens sowie der persönlichen Kompetenz ihr eigenes Leben selbstständiger und selbstbestimmter gestalten. Zusammen mit Orts- und Kreisvereinigungen müssen dafür zusätzlich Konzepte und Angebote entwickelt werden.

Als Interessenvertreter für Menschen mit geistiger Behinderung nimmt die Lebenshilfe aktiv an der gesellschaftlichen und politischen Diskussion teil und bezieht Position, wo immer es gilt; die Interessen der Menschen mit geistiger Behinderung zu vertreten und zu stärken. Die Lebenshilfe arbeitet konstruktiv kritisch mit den politischen Parteien, Ministerien und Behörden in Hessen zusammen und informiert über die Belange, Nöte und Interessen der Menschen mit geistiger Behinderung und deren Familien in Hessen. Sie wirkt aktiv auf die sozialpolitische Willensbildung ein.

Die LEBENSHILFE als Träger von Einrichtungen und Maßnahmen nimmt zunehmend auch Aufgaben wahr, die eine Hilfe für Menschen mit psychischer Erkrankung, seelischer oder körperlicher Behinderung darstellen und fühlt sich gegenüber diesen Personengruppen auch verpflichtet. 
 

5. Entwicklung der Organisation und des Personalwesens in der LEBENSHILFE

 

Der Landesverband als Dienstleistungseinrichtung ist eine Organisation, die sich in der bewussten Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Prozessen selbstständig weiterentwickelt. In diesen Prozess sind alle Mitgliedsorganisationen und Beteiligten einzubeziehen.

Im Interesse der Mitglieder und der Sicherung der dauerhaften Aufgabenbewältigung werden die zur Verfügung stehenden Mittel des Landesverbandes effizient eingesetzt. Die Arbeit der Einrichtungen soll sich durch eigene Einnahmen kostendeckend finanzieren.

Der Vorstand des Landesverbandes hat im Rahmen seiner Richtlinienkompetenz die Aufgabe, die Gesamtstruktur des Verbandes weiter zu entwickeln und die Organisation festzulegen. Hierbei orientiert er sich an modernen und wirkungsvollen Führungskonzepten.

 

Die Führungskräfte des Landesverbandes haben die Aufgabe und Verpflichtung,

  • die Organisationsziele transparent zu vermitteln, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu ermöglichen, ihre eigenen Arbeitsziele mitzugestalten,
  • einen kooperativen Führungsstil zu pflegen, Konfliktsituationen als Chance         zu nutzen und konstruktiv zu gestalten sowie zu einem respektvollen Arbeitsklima beizutragen.

Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter des Landesverbandes hat die Aufgabe und Verpflichtung,

  • allen anderen mit Respekt zu begegnen,
  • kooperativ mit allen zusammen zu arbeiten,
  • die für die tägliche Arbeit wie für die langfristige Orientierung wichtigen      Informationen aufzunehmen und weiterzugeben.

Der Vorstand, die Führungskräfte, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter prägen das Profil des Landesverbandes. Ihre Arbeit orientiert sich an dem ausführlichen Grundsatzprogramm der Lebenshilfe Landesverband Hessen e.V. und an diesem Leitbild. Die LEBENSHILFE fördert die berufliche Entwicklung und unterstützt die persönliche Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

 

6. Der Landesverband Hessen in der Zusammenarbeit mit anderen Organisationen

 

Die Gliederungen innerhalb der Lebenshilfe (Bundesvereinigung, Landesverbände, Orts-, Gebiets- und Kreisvereinigungen) sind zwar rechtlich und wirtschaftlich selbstständig, sind aber alle als Solidargemeinschaft miteinander verbunden. Sie orientieren sich am Grundsatzprogramm der LEBENSHILFE und arbeiten vertrauensvoll zusammen.

Der Landesverband arbeitet mit anderen Verbänden, Landesarbeitsgemeinschaften und weiteren Organisationen, die sich für Belange der Menschen mit geistiger Behinderung einsetzen, in einer offenen, kooperativen und konstruktiven Weise zusammen, um die gemeinsamen Ziele zu verfolgen.

Die LEBENSHILFE Hessen pflegt einen intensiven Kontakt zur Hessischen Landesregierung, den Parteien im Landtag und den verschiedenen Landesbehörden. Sie informiert alle Beteiligten über die Situation der Menschen mit geistiger Behinderung, bezieht Positionen und nimmt Problem- und Fragestellungen zum Anlass, für die Entscheidungsträger im politischen Raum Lösungsalternativen vorzuschlagen.

Die einzelnen Bereiche des Landesverbandes entwickeln ihre Arbeitskonzepte in enger Abstimmung mit den Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung und den betroffenen Menschen selbst, um möglichst effiziente und bedarfsorientierte Angebote entwickeln und durchführen zu können. Der Landesverband Hessen schließt zur effektiveren Bewältigung seiner Aufgaben Kooperationen und Verbünde mit anderen Organisationen innerhalb und außerhalb Hessens.

******

Im Zusammenwirken eines im Dezember 1999 gebildeten Arbeitskreises Leitbild mit Vorstand, Geschäftsführung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesverbandes Hessen der LEBENSHILFE entstand in diesem Zeitraum bis Februar 2002 vorbezeichnetes Leitbild. Damit verbunden ist die Verabredung, dass dieses der Orientierung dient und allen Beteiligten im Landesverband und denen, die den Landesverband mittragen und mit ihm zusammenarbeiten, Leitlinien im wahrsten Sinne des Wortes für Wege, Aufgaben und Ziele im Denken und Handeln aufzeigen.

Entsprechend der Entwicklung der Gesellschaft und der besonderen Situation von Menschen mit geistiger Behinderung wird es erforderlich sein, Leitbilder auch zukünftig zu entwerfen und danach die Arbeit auszurichten.

 

Marburg, im März 2002                             Gießen, im November 2002

Vorstand und Mitarbeiterschaft ...           Die Mitgliederversammlung des

                                                                      Landesverbandes Hessen der

                                                                      LEBENSHILFE

                                                                      für Menschen mit geistiger Behinderung

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